Telefonkontakt:
Das erste Telefongespräch ist selbstverständlich kostenlos. Hier haben Sie die Möglichkeit, mir kurz Ihr Anliegen zu schildern, das Sie zu mir führt.

Das Erstgespräch:
In unserem ersten Gespräch werden wir gemeinsam tiefer in Ihr Anliegen eintauchen und im Anschluss entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Ein entscheidender Faktor hierfür ist die Chemie zwischen Beraterin und Klient*in, da eine vertrauensvolle Beziehung grundlegend für den Erfolg der Beratung ist.
Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie spüren, dass die Chemie nicht stimmt – das kann vorkommen und ist absolut normal. Offenheit und Transparenz sind in diesem Prozess besonders wichtig, um die bestmögliche Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.

Weitere Beratungsstunden
In Zusammenarbeit explorieren wir das Problem und arbeiten gemeinsam daran, eine Lösung zu finden. Durch die Gesprächsstunden möchte ich Sie während Ihrem aktuell steinigen Lebensweg etwas begleitet und Ihnen eine Stütze während des Problemlösungsprozesses sein.
Umfang und Stundenhäufigkeit
Die Anzahl der Stunden und die Dauer der psychologischen Beratung sind von Anliegen, Auftrag, gewünschten bzw. erreichbaren Zielen sowie Problemtiefe und Problemkonstellation abhängig. In der Regel liegen sie jedoch zwischen 4 und 8 Sitzungen. Ich empfehle eine alle zweiwöchige Beratungsstunde, die 60 min. dauert.
Kosten
Paket 1

4 Sitzungen für 400 Euro
(inklusive Erstgespräch)
Paket 2

8 Sitzungen für
640 Euro
(inklusive Erstgespräch)
Paket 3

Einzelsitzung
für 120 Euro
Falls es bei dem Erstgespräch zu keiner positiven Beziehung zwischen Beraterin und Klienten bzw. Klientin kommt, ist dies selbstverständlich kostenlos.
Für Mehrpersonensitzungen gelten die selben Stundenpreise.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss oder per Überweisung.
Psychologische Beratung wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Schweigepflicht
- Ich bin dazu verpflichtet, über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte zu schweigen. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.
